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   BVerwG, 20.05.1958 - VI C 274.57   

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BVerwG, 20.05.1958 - VI C 274.57 (https://dejure.org/1958,114)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1958 - VI C 274.57 (https://dejure.org/1958,114)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1958 - VI C 274.57 (https://dejure.org/1958,114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers beim Übergang von der Anfechtungsklage zum Antrag gem. § 79 Abs. 1 Hs. 2 Bayer. VGG - Recht eines Spätheimkehrers auf Berücksichtigung seiner Belange bei seiner Bewerbung um ein Amt im öffentlichen Dienst - Rechtliche Ausgestaltung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Heimkehrergesetz § 9a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 347
  • NJW 1958, 1887
  • NJW 1959, 500 (Ls.)
  • DVBl 1958, 713
  • DÖV 1958, 665
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Die Lage, von der die Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ausgeht, ist vielmehr gerade die, daß ein Verfahren bereits anhängig geworden ist , daß dieses Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß (vgl. dazu Urteil vom 3. Juli 1961 - BVerwG III C 339.58 - [BVerwGE 12, 303 (305) [BVerwG 03.07.1961 - III C 339/58]], BVerwG V C 165.57 [a.a.O. S. 199] und Urteil vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 274.57 - [BVerwGE 6, 347 (348) [BVerwG 20.05.1958 - VI C 274/57]]).

    Das aber schließt Anforderungen der vom Berufungsgericht aufgestellten Art aus und rechtfertigt die oben wiedergegebenen Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die im übrigen, wenn man auf diesen Zusammenhang sieht, mit zumindest gleicher Berechtigung die Prozeßökonomie für sich in Anspruch nehmen können (vgl. insbesondere BVerwG VI C 274.57 [a.a.O.]).

    Das eine wie das andere schließt jedoch nicht aus, bei der Beurteilung des berechtigten Interesses zu berücksichtigen, daß bei Abweisung der Klage eine endgültige Klärung erreicht wird und dem Kläger - gleichsam hilfsweise - durchaus auch hieran gelegen sein kann (vgl. BVerwG VI C 274.57 [a.a.O.] sowie BVerwG VI C 200.61 [a.a.O. S. 520]).

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Die Zivilgerichte können in solchen Fällen wegen der von der (negativen) Feststellung ausgehenden Bindungswirkung für die Beteiligten mit Aussicht auf Erfolg nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. bereits BVerwGE 6, 347 [348]); darauf hat übrigens die Klägerin schon im Berufungsverfahren zutreffend hingewiesen.
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Insbesondere ist das vom Kläger angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 274.57 - (Buchholz 412.2 Nr. 1 zu § 9 a HKG) nicht geeignet, seine Auffassung zu stützen.
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 54.66

    Genehmigung des Abbruchs einer auf einem Grundstück vorhandenen Altbebauung sowie

    Die Lage, von der die Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ausgeht, ist vielmehr gerade die, daß ein Verfahren bereits anhängig geworden ist , daß dieses Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß (vgl. dazu Urteil vom 3. Juli 1961 - BVerwG III C 339.58 - [BVerwGE 12, 303 (305) [BVerwG 03.07.1961 - III C 339/58]], BVerwG V C 165 u. 166.57 [a.a.O. S. 199] und Urteil vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 274.57 - [BVerwGE 6, 347 (348) [BVerwG 20.05.1958 - VI C 274/57]]).

    Das aber schließt Anforderungen der vom Berufungsgericht aufgestellten Art aus und rechtfertigt die oben wieder gegebenen Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die im übrigen, wenn man auf diesen Zusammenhang sieht, mit zumindest gleicher Berechtigung die Prozeßwirtschaftlichkeit für sich in Anspruch nehmen können (vgl. insbesondere BVerwG VI C 274.57 [a.a.O.]).

  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 86.63

    Zum Rechtsanspruch eines Schwerbeschädigten auf Übernahme in den höheren

    Bei ihrem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 9 a HkG (vgl. BVerwGE 6, 347 [349]) verkennt die Revision, daß diese Rechtsprechung sich ausschließlich mit der Auslegung der in dieser Vorschrift enthaltenen Worte "bei Vorliegen entsprechender fachlicher Voraussetzungen" als der gesetzlichen Bedingung für den Anspruch von Spätheimkehrern auf bevorzugte Einstellung vor anderen Bewerbern befaßt und als solche fachlichen Voraussetzungen nur "die für die Besetzung einer Stelle vorgeschriebenen unerläßlichen Voraussetzungen (Ablegung einer Prüfung, Ableistung des Vorbereitungsdienstes, bestimmtes Lebensalter)" anerkennt.
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 25.74

    Statthaftigkeit der Revision bei nicht offensichtlich rechtswidriger Zulassung -

    Zwar ist das Feststellungsinteresse im Verwaltungsstreitverfahren grundsätzlich auch dann zu bejahen, wenn die verwaltungsgerichtliche Feststellung geeignet ist, die Grundlage für einen vor den Zivilgerichten zu verfolgenden Schadensersatzanspruch zu bilden (vgl. BVerwGE 4, 177 [179]; 6, 347 [348] und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 226.62

    Rechtsmittel

    Dies hat bezüglich einer Anwendung des § 9 a HkG zugunsten des Klägers schon deshalb zu gelten, weil bisher nicht ermittelt und festgestellt ist, ob der Kläger die den ausgeschriebenen Stellen "entsprechenden fachlichen Voraussetzungen", nämlich die für die Besetzung dieser Stellen unerläßlichen Voraussetzungen - beispielsweise die Ablegung einer Prüfung, die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes oder ähnliche Einstellungsbedingungen -, erfüllte (vgl. BVerwGE 6, 347 [349]).
  • BVerwG, 11.10.1962 - II C 151.60
    Er werde jedoch in den Bewerberkreis einbezogen, und die gesetzmäßige Ausübung des dienstbehördlichen Ermessens werde durch angemessene Berücksichtigung seiner Belange gesetzlich gewährleistet, sofern er die für die Besetzung einer Stelle vorgeschriebenen unerläßlichen Voraussetzungen, z.B. die Ablegung einer Prüfung, die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und ein bestimmtes Lebensalter, erfülle (BVerwGE 6, 347).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 16.66

    Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines schwerbeschädigten früheren

    16 S. 253]; zum Heimkehrergesetz: BVerwGE 6, 347 [349]).
  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66

    Notarbestellung nach Schwerbeschädigtengesetz

    Es liegt also nicht in der Macht der Zulassungsbehörde, den Maßstab hinsichtlich der fachlichen Eignung im Verwaltungswege durch Aufstellung zusätzlicher Erfordernisse zu verschärfen (ebenso BVerwG in NJW 1958, 1887 = DÖV 1958, 665 bei § 9 a Heimkehrergesetz).
  • BVerwG, 24.04.1963 - VI C 145.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61

    Feststellungsinteresse bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79

    Voraussetzungen für eine Beschränkung der Einfuhr von Rindfleisch und

  • BVerwG, 09.03.1967 - II B 26.66

    Rechtsmittel

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2000 - 1 L 209/99
  • BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.10.1958 - II C 242a.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.08.1967 - II B 40.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.03.1965 - II C 44.63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 04.10.1962 - I C 90.58

    Pflichtablieferung pflanzlicher Erzeugnisse

  • BGH, 05.02.1962 - III ZR 218/60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 9.60
  • BVerwG, 28.02.1961 - VI B 58.60

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.09.1959 - II C 99.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.04.1959 - II C 231.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.05.1969 - II C 23.66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der dem Dienstherrn obliegenden

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